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Donnerstag, den 21. Okt. 2010

Blog haftet: Wenn Ihr wüsstet, was ich weiß  

.   Wenn Ihr wüsstet, was ich weiß, würdet Ihr nicht mehr dort arbeiten, erklärte ein Blogverfasser sinngemäß und haftet nun für das Abwerben seiner Kollegen.

Der alte Arbeitgeber, der ihn als freien Mitarbeiter beschäftigte, hatte ein Abwerbeverbot in seinen Verträgen. Die Blogaussage klingt recht unspezifisch und nicht wie eine einladende Abwerbung,

Doch reichte sie nach Auffassung des Bundesgerichts im östlichen Bezirks von Michigan aus, in Sachen Amway Global v. Woodward, Az. 2010 WL 3927661, am 30. September 2010 einen Vertragsbruch der Rules of Conduct und die Haftungsfolge zu bejahen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.