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Dienstag, den 05. Jan. 2010

Geheimnisbruch in der Insolvenz  

.   Eine der vier Säulen des amerikanischen IP-Rechts ist das Trade Secret. Das Geschäftsgeheimnis schützt alles, was nicht offengelegt wurde. Selbst wenn es Dritten mitgeteilt wurde, bleibt der Schutz erhalten, solange eine vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtung vereinbart wird. So kann Software auch tausenden Kunden übergeben werden und geschützt bleiben.

Was geschieht jedoch, wenn das Trade Secret in der Insolvenz an Dritte fällt? Behält der anfängliche Inhaber einklagbare Schadensersatzrechte wegen eines vor dem Konkurs stattfindenden Geheimnisbruchs?

Ein einzelstaatliches Gericht erkannte am 29. Dezember 2009 auf seine überlebende Aktivlegitimation. Ein gegenwärtiges Eigentum ist nicht erforderlich; das Erfordernis wäre systemwidrig, beschied der Court of Appeal of the State of California, Sixth District, in Fall Jasmine Networks, Inc. v. Superior Court of Santa Clara County, Az. H034441.

Auch unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt sich daher immer der Abschluss eines Schutzvertrages. Er kann alsNon-disclosure Agreement, NDA, oder Confidentiality Agreement ausgestaltet oder mit entsprechenden Klauseln auch in einen Vertrag mit anderen Hauptzwecken eingefügt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.