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Freitag, den 04. Juni 2010

TV-Serie: Unlizenzierter Konzepteinsatz  

.   Sein Konzept einer TV-Serie stahl der Kabelsender nach einer detaillierten Vorstellung, klagte der Parapsychologe, doch konnte er nach dem Urheberrecht des US-Bundes bei Gericht keine Genugtuung einfordern. In der Berufung untersucht das Gericht die interessante amerikanische Rechtsfrage, ob die Ausschließlichkeitswirkung des Copyright Act auch seine Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht erfasst.

Vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes gab es nach einzelstaatlichem Recht Schutzvorkehrungen, die weiter bestehen, soweit sie nicht mit dem Copyright Act kollidieren. Die überlebenden Normen bewegen sich knapp außerhalb des Urheberrechts und sind mit dem Wettbewerbsrecht verwandt.

Diese Fragmente aus dem Common Law werden verhältnismäßig selten vor Gericht gebracht. Damit ist die elf Seiten lange Erörterung des Themas im Fall Larry Montz et al. v. Pilgrim Films & Television, Inc. et al., Az. 08-56954, des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks von grundlegender Bedeutung.

Das gilt insbesondere auch durch die vom Gericht festgestellte Aushebelung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Copyright Act, die dem Urteil vom 3. Juni 2010 eine weit über audiovisuelle Werke hinaus reichende Wirkung vermittelt.


Freitag, den 04. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Urheberrechtsähnliche Visualrechte nach Bundes- und Staatsrecht, Montz v. Pilgrim Films & TV, 9th Cir., 3. Juni 2010, http://bit.ly/dmu3Yi

Bindung an Terms & Conditions in Webseite, Hines v. Overstock.com, 2nd Cir., 3. Juni 2010, http://bit.ly/brP2PR

Stern kein Trademark, sondern geschützter Trade Dress, Amazing Spaces v. Metro Mini Storage, 5th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/9FQCaV
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.