• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 06. Jan. 2010

Markenrecht, Vergleich, Auslegung  

.   In den USA bestehen Marken nach Bundesrecht, Einzelstaatsrecht und Common Law-Recht. Welchem Recht unterfallen wohl Vergleiche über die Nutzung und Abgrenzung von Marken?

Vertragsrecht ist Sache der Einzelstaaten, wenn es nicht gerade um die Beschaffung des Pentagons von Panzern oder des Außenministerium von spitzen Griffeln geht.

Illustriert werden diese Grundsätze in einem vorbildlich formulierten Urteil des ersten Bundesberufungsgerichts in Sachen Great Clips, Inc. v. Hair Cuttery of Greater Boston, LLC et al., Az. 09-1376, vom 5. Januar 2009. Es betrifft die Auslegung eines Erledigungs-, Verzichts- und Abgrenzungsvertrags für zwei Marken im selbem Dienstleistungsspektrum.


Mittwoch, den 06. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Entscheidungen aus den obersten Bundesgerichten:
Marion v. TDI Inc, Dritthaftung bei Pyramiden-Betrug, 3rd Cir., 4. Jan. 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/065173p.pdf

United States Life v. Superior National, Schiedsverfahren unusual but fair, 9th Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/88fyUQ

Pendergast v. Sprint Nextel Corp., sittenwidrige Schiedsklausel bei Sammelklage, 11th Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/4qBwuy

Cornejo v. Bell, Grundsätze der Amtshaftung, 2nd Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/8FFuvf







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.