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Donnerstag, den 17. Juni 2010

Zustellung der Klage nach US-Regeln  

.   Ohne Zustellung bringt die Klage noch wenig. Dennoch wird sie oft eingereicht - Gerichtsgebühren kosten ja nicht die Welt - und mit Gerichtsstempel versehen als Drohgebärde an die Gegenseite gesandt. Vielleicht kommt es schnell zu einem Vergleich.

Verteidigen braucht man sich dann meist noch nicht. Dazu ist die ordentliche Zustellung notwendig. Sie richtet sich bei Klagen vor Bundesgerichten nach den Federal Rules of Civil Procedure. Und sie muss einwandfrei sein.

Am 7. Juni 2010 prüfte das Bundesgericht der Hauptstadt der USA, der United States District Court for the District of Columbia, die Voraussetzung für den Erlass eines beantragten Versäumnisurteil im Fall Chaim Kaplan v. Hezbollah et al., Az. 09-646. Der Kläger hatte die Zustellung im Libanon per Kurier versucht und konnte auch einen Lieferschein vorlegen. Eine Verteidungsanzeige hatte die Hisbollah nicht eingereicht.

Das Gericht hielt diesen Versuch der Parteizustellung jedoch für unzureichend und prüfte die Zustellungsoptionen im internationalen Zusammenhang im Rahmen seiner detaillierten Begründung.

Von den zulässigen Wegen der Zustellung hielt es schließlich die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach Rule 4(f)(3) FRCP in drei libanesischen Zeitungen für angezeigt. In Sonderfällen kann auch die Zustellung per EMail angezeigt sein, erklärte es.

Diese Option war bei der ersten Berichterstattung des Verfassers Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht im Recht der Internationalen Wirtschaft 1982, 162, noch nicht anerkannt. Damals beherrschte kaum jemand den EMailverkehr. Auch der Verfasser musste noch zwei Jahre auf ein eigenes Konto warten.

Bis dahin war als Zustellungsalternative eher an ein stilles Telegramm oder ein ratterndes Telex zu denken.


Donnerstag, den 17. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen - und eine Klage gegen die BRD
Schuldverschreibungsklage gegen BRD, Landesbanken, 11. Juni 2010, USDC Miami, bei Justia. Bei BRD sachliche Zuständigkeit nach FSIA fraglich

Definition Indianerland und Umwelt-Verwaltungszuständigkeit: Bund, Staat, Stamm? HRI v. EPA, 10th Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/d2AZlX

Quittungsdrucker druckt ganze Kreditkartennummer: Sammelklage, Ehrheart v. Verizon Wireless, 3rd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9yUsac

Feindliches Arbeitsumfeld, Wechsel und Verfahrensgrenzen, McGullam v. Cedar Graphics, Inc., 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9N7WdJ

Kontopfändung und Staatsimmunität nach dem FSIA, Hazi v. Bank Melli Iran, 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/dyf5tv

Kopie am Serverort: Eintritt des unerlaubten Erfolgs, Penguin Group (USA), v. American Buddha, 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9Bv5cf







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.