• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 10. März 2010

Streit um Museums- und Stiftungsplan  

.   Selten erfährt die Öffentlichkeit von der komplexen Natur einer Museumsgründung und den damit verbundenen Stiftungs- und Vertragsangelegenheiten. Andererseits folgen die rechtlichen Aufgaben recht normalen Pfaden, und selbst die Kosten lassen sich im Rahmen halten.

Hinter den rechtlichen Konstrukten stehen allerdings Menschen, und damit oft Eitelkeit, Gier und Emotion. Sie können zum Streit führen.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks bearbeitet gerade einen solchen Fall und legte am 9. März 2010 drei Entscheidungen in Sachen Armenian Assembly of America, Inc. et al. v. Cafesijian et al., Az. 08-2555, mit einer ausführlichen Erklärung und Begründung vor, die für Juristen wie Gründer lehrreich sind und auch Neugierige befriedigen.


Mittwoch, den 10. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Harald Schmidt v. Citibank (South Dakota) N.A., Schiedsspruchbestätigung, 4th Cir., 9. März 2010, http://bit.ly/c4DEcH

Morris v. Zickefoose, doppelte Haftgutschrift, 3rd Cir., 9. März 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/101426np.pdf

US v. Brown, Strafrecht: erfundenes Konto beim Schatzamt, DCDC, 5. März 2010, http://bit.ly/afWiQn

Siemens AG v. Seagate Tech., Patentunwirksamkeit, CAFC, 9. März 2010, http://bit.ly/cga6Eo

George's, Inc. v. Allianz Global Risks US Ins., Deckungsschutzausschluss, 8th Cir., 9. März 2010, http://bit.ly/b0cO6w







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.