• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 27. Juni 2008

Entführung im Weißen Haus  

.   Als Bush Nordkorea am 26. Juni 2008 Lockerungen im Exportkontrollrecht in Aussicht stellt, erinnert er die Presse an eine Kindesentführung:
I remember meeting a mother of a child who was abducted by the North Koreans right here in the Oval Office. It was a heart-wrenching moment to listen to the mother talk about what it was like to lose her daughter. … Today is a positive day; it's a positive step forward.


Freitag, den 27. Juni 2008

Nordkorea dumm dran  

.   Während Amerika fragt, ob Bush Nordkorea nicht zuviel verspricht, fragen sich Experten im Exportkontrollrecht, was Bushs Rede Korea nützt. Das Ausfuhr- und Embargorecht der USA, das auch Wiederausfuhren aus dem Ausland nach Nordkorea einschränkt, bleibt in Verbindung mit den Kontrollen der UNO und der IAEA so umfassend, dass die von Bush angekündigten Lockerungen der Wirtschaft kaum neue Wege öffnen und Nordkorea unter dem Damoklesschwert der Embargo-Sanktionen belassen. Unter demselben Damoklesschwert handeln Unternehmen im Ausland, die im Glauben an eine Lockerung Waren mit amerikanischen Teilen nach Nordkorea exportieren.


Freitag, den 27. Juni 2008

Wie ein Opel Blitz?  

.   Erwirbt der ein KFZ digital nachbildende Künstler ein Urheberrecht an dem Werk, das er gegen den Autohersteller durchsetzen kann? Das Werk wurde im Auftrag für Werbekampagnen erstellt und löst Fotografien ab. Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks entschied in Meshwerks, Inc. v. Toyota Motor Sales USA, Inc. et al., Az. 06-4222, am 17. Juni 2008 gegen ein Copyright des Künstlers an seinem digital Wire Frame, der absichtlich nicht vom Original abweicht, jedoch zu 90% manuell gezeichnet wurde.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.