Urteile von Nord bis Süd
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
In internationalen Prozessen ist zu beachten, dass ausländisches Recht durch Sachverständige bewiesen wird, denn es gilt nicht als vom Richter zu bewertende Rechtsfrage, sondern als Tatsache, die der Beweiswürdigung der Jury unterliegt.Es ist ja nicht immer brutal, und manchmal wirken die den gegnerischen Sachverständigen zerfleddernden Litigators sogar wie Gentlemen. Doch immer wieder beobachtet man, dass Gelehrte aus dem Ausland eingeflogen und hier zerpflückt werden, weil sie sich die Pein des Verhörs und Kreuzverhörs gar nicht ausmalen konnten.
Jede Partei stellt ihre eigenen Sachverständigen. Auch bei Rechtsfragen werden diese als Expert Witness von der Gegenseite im oft brutalen Kreuzverhör, Cross Examination, vernommen.