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Montag, den 21. Juli 2008

Zollnachlass auf Autos?  

.   Volkswagen erhob einen Widerspruch nach Verwaltungsrecht und einen nach Zollrecht, und verlor vor dem Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 16. Juli 2008 nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, Administrative Procedure Act.

Fahrzeuge, die später als 90 Tage nach der Einfuhr in die USA repariert werden, verursachen Kosten, die den Einfuhrwert mindern, sodass der Zoll herabzusetzen sei, argumentierte die Klägerin in Volkswagen of America, Inc. v. United States, Az. 07-1285.

Damit dringt sie nach 19 USC §1514 und dem Trade Agreements Act 1979 nicht durch; vgl. Kochinke, Der Trade Agreements Act 1979 in den USA, RIW 1980, 405.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.