Videospiel und Redefreiheit
CK • Washington. Verletzt Grand Theft Auto durch die Entstellung realer Orte, Läden und Marken das Markenrecht echter Inhaber, die an den fiktiven Orten im Spiel erscheinen, das Geographie und Charakter der dargestellten Gegenden verzerrt darstellt? Beeinträchtigt der Pig Pen in GTA den echten Play Pen-Club?
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigt die haftungsfreistellende Wirkung des ersten Verfassungszusatzes im Verhältnis zum bundesrechtlichen Markenschutz nach dem Lanham Act sowie zu einzelstaatlichen Markenansprüchen.
Am 5. November 2008 entscheidet es in ESS Entertainment 2000, Inc. v. Rock Star Videos, Inc. et al., Az. 06-56237, zunächst, dass die Einrede des nominative Fair Use hier unanwendbar ist, weil Pig Pen nicht zur Kommentierung von Play Pen verwandt wurde. Hingegen wirkt der Redefreiheitsschutz der Bundesverfassung, First Amendment, als Einrede gegen die behauptete Markenverwechslungsgefahr.[Markenrecht,Trademark, Redefreiheit, Videospiel, GTA]
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigt die haftungsfreistellende Wirkung des ersten Verfassungszusatzes im Verhältnis zum bundesrechtlichen Markenschutz nach dem Lanham Act sowie zu einzelstaatlichen Markenansprüchen.
Am 5. November 2008 entscheidet es in ESS Entertainment 2000, Inc. v. Rock Star Videos, Inc. et al., Az. 06-56237, zunächst, dass die Einrede des nominative Fair Use hier unanwendbar ist, weil Pig Pen nicht zur Kommentierung von Play Pen verwandt wurde. Hingegen wirkt der Redefreiheitsschutz der Bundesverfassung, First Amendment, als Einrede gegen die behauptete Markenverwechslungsgefahr.