Sein Arbeitsvertrag bestimmt, dass Kommissionen zum Kündigungsdatum abgerechnet werden. 50% werden mit der Unterzeichnung, 50% nach der Abnahme der Waren fällig. Das sechste Bundesberufungsgericht der USA erklärt in Scott L. Eungard v. Open Solutions, Inc., Az. 06-2380, die Wirkung des Vertrags im Verhältnis zum Michigan Sales Representative Commissions Act, einem Schutzgesetz für kommissionsvergütete Handelsvertreter.
Dem Grunde nach bestätigt es den Kommissionsanspruch. Seine Höhe müssen wegen der Mitwirkung anderer Vertreter am Vertragsabschluss und wegen kommissionsvertraglicher Mehrdeutigkeiten die Geschworenen beurteilen, bestimmt es am 26. Februar 2008:
The parties' express compensation agreement governs the entirety of Eungard's substantive claims, and we remand the case so that a jury may resolve the ambiguities in that contract.