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Donnerstag, den 10. Juli 2008

Für Werbung Internet belauschen  

.   Verletzt die Technik zum Abfangen des Datenaustausches zwischen ISP und Kunden das bundesrechtliche Abhörverbot im Wiretap Act und einzelstaatliche Verbote? Oder dürfen sich Unternehmen wie Phorm und NebuAd in die Korrespondenz einschalten, da sie lediglich das Leben der Kunden mit maßgeschneiderter Werbung bereichern, sie vor Pauschalwerbung verschonen und auf ihre Zustimmung bauen dürfen, weil die Kunden Gratisprogramme mit entsprechenden Lizenzbedingungen der Firmen einsetzen?

Noch ist die Frage ungeklärt. Der Kongress in Washington untersuchte sie in einer Anhörung am 9. Juli 2008. Eine rechtliche Begutachtung wurde vom Center for Democracy & Technology vorgelegt. Es folgert, dass der vom ISP gewährte Zugriff auf Verbindungsdaten der Kunden das Abhörverbot verletzt. NebuAd gelangt mit einem eigenen Gutachten zur Erkenntnis, dass Kunden durch Opt-Out und deutliche Hinweise rechtlich hinreichend geschützt sind.

Das Competitive Enterprise Institute verwandte sich im Kongress gegen eine Einmischung des Gesetzgebers und befürwortete einen vom Wettbewerb getragenen Ansatz. Als Einführung zum Vergleich der Behandlung von Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre in Deutschland und den USA empfiehlt sich das neue Buch von Christian Schröder, der Washington aus Ausbildung und Praxis kennt, Die Haftung für Verstöße gegen Privacy Policies und Codes of Conduct nach US-amerikanischem und deutschem Recht, aus dem Nomos Verlag.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.