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Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Stand der Technik bewiesen  

AP - Washington.   In Leggett & Platt, Inc. v. Vutek, Inc., Az. 07-1515, entschied am 21. August 2008 das Patentberufungsgericht in Washington, DC über Inhärenzprinzipien des US-Patentrechts.

Es erklärte, dass der Stand der Technik greift, wenn er notwendigerweise wie die Patentanspruchsmaterie funktioniert oder wenn er die Patentanspruchsmaterie einschließt.

Somit kann ein Dokument den Stand der Technik vorwegnehmen, wenn die Patenanspruchsmaterie, obwohl sie nicht ausdrücklich in dem Dokument offenbart ist, inhärent in dem Dokument enthalten ist.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Todesurteile auch im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite, darunter die Bestätigung eines Todesurteils:
  1. Patrick H. Wright v. Mark W. Everson: 07-13167
  2. Richard Henyard v. Sec, DOC: 08-15396


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Drei Todesstrafen: 1:2  

.   Drei Anträge, zwei abgelehnt.

Drei Todeskandidaten in amerikanischen Zellen wenden sich an Richter Thomas. Drei Beschlüsse ergehen am 23. September 2009. Troy Davis aus Georgia gewinnt einen Aufschub des Vollzugs: Davis, Troy v. Georgia, Az. 08-66.

Die Wirksamkeit des Beschlusses wird erlöschen, wenn der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC dem Antrag auf Certiorari nicht stattgibt und damit die Revision verwirft.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.