AR - Washington. Während sich die Olympioniken in Beijing Sorgen um den Schutz ihrer Gesundheit machen, kann das
Internationale Olympische Komitee, IOK, ein gewöhnlicher Verein nach
Artikel 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuchs, ganz sorglos sein - der Schutz seiner Marken und Symbole ist in Deutschland und in den USA gewährleistet.
In Deutschland werden die Begriffe Olympia und änliche Bezeichnungen, sowie das Emblem durch das 2004 erlassene
OlympSchG geschützt. Ohne die Zustimmung der Rechtsinhaber kann hier weder der Begriff Olympia oder eine entsprechende Wortgruppe noch das Symbol der Olympiade für Werbezwecke verwendet werden. Sanktioniert wird die unlautere Verwendung nach dem OlypSchG durch Unterlassungsansprüche, Schadensersatz oder gar der Vernichtung der zu unrecht bezeichneten Gegenstände. Die spezialgesetzliche Regelung geht in Deutschland weiter als nach dem
MarkenG üblich. Hiernach könnte Olympia wegen mangelnder Unterscheidungskraft und als Allgemeinbegriff nicht den Markenschutz erlangen.
In den USA sorgt der
Olympic and Amateur Sports Act für Markenschutz.
36 USC §220502(a) hebt das
United States Olympic Committee, USOC, in den Rang einer
federally chartered Corporation. ^U36 USC 220506 räumt dem
USOC die exklusiven Rechte am Namen
United States Olympic Committee, den Symbolen des IOK, also den olympischen Ringen, am Emblem des
USOC und an den Begriffen
Olympic und
Olympiad ein. Gegen ungenehmigte Verwendung dieser geschützten Begriffe und Symbole kann das
USOC nach den Vorschriften des
Trademark Act vorgehen.
Erlaubt ist immerhin die Verwendung des Begriffs
Olympic in Wortkombinationen, die nicht das geistige Eigentum des
USOC verletzen, sich die Verwendung des Begriffs auf Berge oder geographische Regionen gleichen Namens bezieht und die damit gekennzeichneten Güter oder Dienstleistungen im Bundesstaat Washington westlich der
Cascade Mountains verkauft oder erbracht werden. Wer vor dem 21. September 1950 die geschützten Begriffe und Symbole rechtmäßig verwendete, darf dies auch weiterhin tun.
Anm. Hrsg.: Amerika bezeichnet sein Gesetz offiziell als den
Ted Stevens Olympic and Amateur Sports Act, 36 USC §220501 (a), und ehrt damit den kürzlich der Bestechung verdächtigten Senator.