Die schweizer Gesellschaft gewinnt in der ersten Instanz wegen mangelnder Gerichtszuständigkeit in den USA. Beim Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Sachen Melea, Ltd. et al. v. Jawer SA et al., Az. 07-1127, gewinnt sie am 26. Dezember 2007 ein wenig mehr. Dieses bestätigt in einer lesenswerten Begründung die fehlende Zuständigkeit wegen mangelnder Kontakte zum Forumsstaat der USA, obwohl es weniger als das Untergericht bezweifelt, dass die schweizer Firma allein auf Anweisung anderer mit dem dortigen Anwalt kooperierte.
Die Illusion einer unabhängigen vermögensverschleiernden Firma des Erfinders wirkt sich gegen ihn aus, selbst wenn sein Nachlass eine Verschwörung der Schweizer mit dem US-Attorney behauptet. Zu den Kosten bestimmt das Gericht, dass diese Behauptung wohl ungewöhnlich, doch nicht frivol im Sinne des US-Bundesprozessrechts ist, was eine Erstattung ausschließt. Jedoch ist eine Kostenerstattung nach schweizer Recht denkbar, was im Untergericht weiter zu ermitteln ist. Zuständigkeit US-Gericht Verschwoerung Kostenerstattung USA Vermoegensverschleierung