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Mittwoch, den 06. Aug. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
  1. 077569.P - Iko v. Raley
  2. 072048.U - Johnson v. Dial Industries Sales
  3. 072195.U - Dixon v. Astrue
  4. 074467.U - US v. Davis
  5. 074898.U - US v. Nunez-Tiscareno
  6. 077346.U - Jones v. Wilt
  7. 077476.U - Stewart v. Ozmint
  8. 086163.U - Bowens v. Stansberry
  9. 086688.U - Mendez v. Craven
Im fourth Circuit liegen Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Die Bundeshauptstadt liegt geographisch ebenfalls in diesem Bezirk, ist jedoch vom numerischen System ausgeklammert und dient als Sitz eines eigenen Obergerichts, das wegen seiner Bedeutung als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet wird. Zudem befindet sich dort der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


Mittwoch, den 06. Aug. 2008

Zession und Gelbe Seiten  

.   Die eingetragene Marke bleibt sechs Jahre anfechtbar. Ein registrierter Inhaber ging gegen eine Common-Law-Inhaberin derselben Marke vor und zahlte ihr dann $160.000, um die eingetragene Marke zu stärken.

Der Vorfall ist nicht unüblich in den USA, wo drei Markenarten nebeneinander existieren: Die bundesrechtlich eingetragene Marke, die nach einzelstaatlichem Recht eingetragene Marke und die nicht eingetragene Common Law-Marke. Das Bundesrecht mit seinem Lanham Act schützt das Trademark nicht vor einer älteren gewohnheitsrechtlichen Marke. Erst wenn die Incontestability Period abgelaufen ist, trumpft der bundesrechtliche Schutz der Eintragung.

Der Fall Budget Blinds, Inc. v. Valerie White et al., Az. 06-2610, behandelt diese Situation, allerdings mit dem Umtand, dass die Parteien einen Vertrag über die Übertragung aller Common Law-Rechte schlossen und der Telefonbuchverlag die Zession ignorierte. Wie haftet die Abtretende für den Vertragsbruch? Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks kann den Fall am 28. Juli 2008 bei einem Versäumnisurteil, Default Judgment, nicht lösen, doch höchst lehrreich erörtern. [Trade Mark, Common Law, Default Judgment, Zession, Assignment]


Mittwoch, den 06. Aug. 2008

Mittwoch, den 06. Aug. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
  1. 062140.P - CACI Premier Technology v. Rhodes
  2. 071684.P - Welch v. Chao
  3. 074498.P - US v. Farrior
  4. 072174.U - Bayview Loan Servicing, LLC v. US
  5. 074108.U - US v. Melvin
  6. 074802.U - US v. Garcia
  7. 081300.U - Larrimore v. Eli Lilly and Company
  8. 081327.U - Larrimore v. Hooks
  9. 081455.U - In Re: Knox
  10. 084047.U - US v. Bae
  11. 086337.U - Larrimore v. Williamson
Im vierten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Die Bundeshauptstadt liegt geograpisch ebenfalls in diesem Bezirk, ist jedoch vom numerischen System ausgeklammert und dient als Sitz eines eigenen Obergerichts, das wegen seiner Bedeutung als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet wird. Zudem befindet sich dort der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


Mittwoch, den 06. Aug. 2008

Honorar im Schuhkarton  

.   Das Honorar wird bar im Schuhkarton gebracht - Rechnung nicht nötig. Mandant braucht Aufstand in Bananenrepublik - wird erledigt. Die Verteidigung eines Evil Empire gegen den Verlust von antiken Tontäfelchen vor dem US-Gericht - genauso wenig ein Problem wie die Entwicklung von Geldwäsche- und Kapitalfluchtgesetzen und damit verbundenen Staatsverträgen.

Mit 78 Jahren verstarb kurz nach der Übergabe ihrer Geschäfte an die Nachfolgerin die Buchhalterin, die seit ihrer Zeit als junges Mädchen in Washington mehr miterlebte als man sich heute vorstellen mag.

Requiesce in Pace, Sue Lucas. Und Dank für die wunderbaren Geschichten aus den alten Zeiten, die nicht immer gut waren, doch dem Anwalt Entfaltungsmöglichkeiten gaben, die heute ebenfalls unvorstellbar sind! Leute, die heute im Beton unter Stadien vermutet werden, schätzten Sie ebenso wie Jüngere, die bass erstaunt hören, dass man in Ihrer Jugend von der K Street noch den Potomac sehen konnte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.