CK • Washington. Dass eine Stadt das Widerspruchsverfahren für Strafzettel ändert, ist nicht in jeder Rechtsordnung vorstellbar. Die USA haben über 50 Rechtsordnungen auf Staatsebene. Auch Kreise und Städte können ihre Rechte weitgehend nach Belieben gestalten.
So wundert es hier niemanden, dass Arlington auf der anderen Seite des Potomac beschließt, den bei der Polizei einzulegenden Widerspruch gegen Strafzettel wegen Falschparkens plötzlich vom persönlichen Erscheinen abhängig zu machen und die Entscheidung ans Gericht zu verweisen.
Die Erschwernis soll den
Bürger von Widersprüchen abhalten und Einnahmen steigern. Das polizeiliche Verwaltungspersonal ist bereits aus der Strafzettelbearbeitung des
Parking Notice Review Office zur Strafzettelausgabe versetzt worden. Das Verwaltungsverfahren wird als
Policy bezeichnet, die der Polizeichef nach Gutdünken ändern darf. Der
Administrative Procedure Act gilt nur im Bundesrecht.
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