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Mittwoch, den 21. Mai 2008

Scheine für Blinde  

Unter Berufung auf Aristoteles und Montesquieu ist der bunte Greenback blindengerecht zu gestalten, bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 20. Mai 2008. Das Untergericht hatte nach seiner Auffassung die Schutzgesetze für Behinderte weitgehend richtig verstanden, als es dem Schatzamt gebot, Abhilfe zu schaffen.

In Sachen American Council for the Blind et al. v. Henry M. Paulson, Az. 07-5063, erklären die Berufungsrichter mehrheitlich, dass Blinde beim Zugang zum Finanzverkehr behindert werden, während dem Staat angemessene Alternativen zur Verfügung stehen, sie gleich zu stellen. Zudem hat der Finanzminister nicht bewiesen, dass Anpassungen der amerikanischen Banknoten unzumutbar wären. Das Untergericht muss nun passende Gebote an den Finanzminister entwickeln; aaO 33.

Ein erfreuliches Ergebnis auch für die Mandanten, die der US-Regierung beim Geldmachen unter die Arme greifen. [Gleichstellung, Behinderung, Banknoten, Schatzamt, blindengerecht]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.