×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 17. Okt. 2008


Wahlrecht im Supreme Court

 
.   Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington verkündete heute seine zweite Entscheidung dieser Amtsperiode:
  1. Brunner v. Ohio Republican Party
  2. Moore v. United States
In Brunner behandelte er Einschränkungen, die den Abgleich von Wählerverzeichnissen mit Führerscheinverzeichnissen forderten. Da ein Meldeamt in den USA unbekannt ist, werden diese Verzeichnisse als Indiz für die Ansässigkeit von Wählern herangezogen.





WLan und WiFi: Feine Unterschiede

 
.   Der deutsche Polizist fahndet nachts nach WLan-Nutzern im öffentlichen Raum. Der amerikanische WiFi-Verantwortliche sitzt derweil an Plänen, ein Frequenzspektrum landesweit zum Gratiszugang freizugeben, wenn im Februar 2009 die analoge Fernsehausstrahlung abgeschafft wird.

Bis dahin stellt der interessierte Nutzer Dritten freiwillig einen WiFi-Zugang zur Verfügung, damit er gleichermaßen anderenorts einen Netzzugang erwarten darf.

Der Verordnungsplan der FCC passt zur Politik, die Technikentwicklung positiv sieht. Der nächste Nobelpreis für Drahtlosverkehr geht wohl kaum nach Deutschland, wenn dort die Nutzung der Technik unnötig unterbunden und damit der Erfinderdrang im Keim erstickt wird.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER