• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 08. April 2008

Beim Einkauf ins Heer  

.   Shopping in USA - dafür fliegt der Besuch aus Europa ein. Einen $20-Gutschein bietet der Heereswerber im Shopping Center dem Sohn - die Eltern können ihn gerade noch davon abhalten, ihn einzulösen.

Sind sie auch so vorsichtig beim Kauf der Kamera mit Instant Rebate? Ob er je ausgezahlt wird? Kalkulieren sie den Zoll ein, nachdem sie sich von der Sales Tax überraschen ließen, die auf den ausgezeichneten Preis in den USA aufgeschlagen wird?

Wie steht es um die Warranty, die in den USA meist kürzer und lückenhafter ist als in Europa? Verbraucherschutz bedeutet hier in der Regel caveat emptor oder Buyer beware - wichtige Rechtsgrundsätze im Bewusstsein der amerikanischen Kundschaft. Wen der Verkäufer über's Ohr haut, der kann sich selbst die Schuld zuschreiben.

Was schützt den Kunden? Der fettgedruckte Haftungsausschluss nach dem Magnusson Moss Warranty Act. Damit hat sich's schon mit dem amerikanischen Verbraucherschutz.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.