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Mittwoch, den 09. April 2008

Dritte und Schiedsklauseln

 
KW - Washington.   Schiedsgerichtsklauseln können Dritte nur ausnahmsweise binden. Sechs Fallgruppen sind hierbei anerkannt: Incorporation by Reference, Assumption, Agency, Veil-piercing/alter-ego, Estoppel sowie Third-person Beneficiary.

Die Klägerin erhob Klage nach 9 USC §8 Federal Arbitration Act und berief sich auf eine Schiedsklausel, die zwischen ihrem Vertragspartner und einem Dritten in einem Vertrag über die Charter für ein Schiff geschlossen wurde. Mit ihrem Vertragspartner schloss sie ebenfalls einen Chartervertrag über dasselbe Schiff. Das Gericht erster Instanz wies die Klage ab.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks bestätigte das Urteil. Es entschied am 2. April 2008 in Sachen The Rice Company Suisse, S.A. v. Precious Flowers Limited et al., Az. 07-20063, dass sich Dritte nur ausnahmsweise auf die zwischen anderen vereinbarte Schiedsklausel berufen können. Auf eine Schiedsvereinbarung, die der Vertragspartner über das Chartern eines Schiffs mit einem Dritten getroffen hat, kann sich die Klägerin nicht schon dann berufen, wenn sie dieses Schiff ebenfalls gechartert hat. Der Klausel sei nicht zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien gegenüber Dritten binden wollten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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