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Donnerstag, den 10. April 2008

Zuhälter oder nur verwirrt?  

.   Auf Solicitation lautet die Anklage. Der Beklagte und die Dolmetscherin machen sich wohl bei Leo schlau und finden Anstiftung. In Verbindung mit den Tatbestandsmerkmalen halten sie die Anstiftung zur Prostitution für die richtige Übersetzung. Läuft das nicht auf Zuhälterei hinaus?

Da gibt es wichtige Unterschiede. Solicitation steht für allerlei, nur kein Verbrechen. Von der Ausschreibung von Leistungen durch eine Stadt bis zum unerwünschten Haustürgeschäft. Der Solicitor ist ein englischer Anwalt und in den USA manchmal ein Handelsvertreter. Niemand verwechselt sie mit Zuhältern.

Ein guter Grund, Referendare nicht mit Leo arbeiten zu lassen. Sie sollten sich lieber an der Erörterung von Begriffen im Zusammenhang, wie in den Bänden der American Jurisprudence, orientieren.

Oder bei der Solicitation den aufklärenden Fall von 1955, United States of America v. Paul Strothers, 228 F.2d 34, heranziehen, der das Recht der amerikanischen Hauptstadt erklärt. [Zuhaelter, Solicitor, Solicitation, US-Recht, Rechtsbegriff]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.