• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 12. Sept. 2008

Spam-Verbot verfassungswidrig  

.   Das einzelstaatliche Spam-Verbot von Virginia ist verfassungswidrig, weil es die anonyme Meinungsfreiheit gefährdet. Wie hier oft berichtet, ist das Recht auf anonyme Rede ein hohes Verfassungsgut in den USA. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof von Virginia in Sachen Jaynes v. Commonwealth, Az. 06-2388, vom 12. September 2008, wird in der Revision vielleicht zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington gebracht.


Freitag, den 12. Sept. 2008

Freitag, den 12. Sept. 2008

Theater-Urteil aus Neuengland  

Die Entlastung eines Colleges vom Vorwurf der Ungleichbehandlung einer Theater-Professorin zählt zu den heute verkündeten Entscheidungen des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in NeuenglanD:
  1. 07-2311P.01APina v. Mukasey
  2. 08-1043P.01AMara Sabinson v. Trustees of Dartmouth College


Freitag, den 12. Sept. 2008

Freitag, den 12. Sept. 2008

Freitag, den 12. Sept. 2008

Freitag, den 12. Sept. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.