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Dienstag, den 19. Febr. 2008

Verbrannt vom Wärmespender  

.   Eine Produkthaftungsklage wegen Verbrennungen, die eine Schwerkranke mit verminderter Schmerzempfindlichkeit erlitt, wies das fünfte Bundesberufungsgericht am 13. Feburar 2008 ab. In Louisiana hatte die Klägerin einen Wämespender benutzt, der ihre schmerztoleranten Zonen verbrannte.

Das Gericht lehnte die Haftung des Herstellers in Sachen Francis J. Broussard et al. v. Procter & Gamble Co. et al., Az. 07-30069, ab. Zum einen hatte der Hersteller das Produkt mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Verbrennungsgefahr bei solchen Symptomen ausgestattet. Zum anderen hatte die Klägerin nicht bewiesen, dass das Produkt beim vorhergehenen Einsatz unangemessen gefährlich war und die Benutzungshinweise unzureichend waren. Das Urteil belegt, dass US-Gerichte nicht automatisch Schadensersatz für behauptete Produktfehler zumessen.

Zwar wird die US-Rechtsordnung missbraucht, doch sind Exzesse nicht die Norm, sondern lediglich publikumswirksam. Während deutsches Recht dem Hersteller einen hohen Aufwand für AGB und Abmahnungen zumutet, muss der Hersteller im US-Markt mehr Sorgfalt in Werbung und Gebrauchsanweisungen investieren. [Produkthaftung, Warnhinweise, Gebrauchsanweisung]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.