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Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Verteidiger hasst Bund  

.   FBI, Bundesstaatsanwälte und Anklagen nach Bundesrecht: Sie sind den Verfechtern einzelstaatlicher Souveränität in den USA ein Dorn im Auge. Ausländer können sich die Bedeutung dieser Souveränität und die Spannungen im Bund kaum vorstellen.

Den Verteidiger in Sachen United States of America v. Margaret Blixt, Az. 07-30198, brachte die Bundesstrafverfolgung seiner Mandantin auf die Palme. Warum verzichtet der Bund nicht auf sein Ahndungsrecht und gewährt dem Staat Montana den Vortritt? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks fasst seine Aufassungen so zusammen:
For there to be false statements for the purpose of engaging in mail fraud, Blixt's statements "had to have influenced somebody to part with money."
The judge was appointed by the President and affirmed by the Senate.
The jury was brought from the community "to form[ ] a buffer, the barrier between the awesome power of the government and the people."
The community "can solve our own problems. We don't need the federal government to intercede in local matters."
"This is serious, serious business. This is the United States government. This is the same government that is at war in Iraq."
These are "state offenses" that "should have been charged at the state level because the government cannot prove these elements …"
This case "should have been in state court." AaO 5.
In der Sache geht es um Unterschriftenfälschungen auf Schecks zulasten von Versicherungen. Diese Fälschung kann keinen Identitätsdiebstahl darstellen, denn Kringel und Linien verkörpern nicht die Identität einer Person, argumentiert der Verteidiger:
Blixt's counsel argued that a forged signature is not a means of identification but rather "a series of swirls and lines. It doesn't say anything. And that's what a forged signature is. It's not the use of a name." AaO. 5.
Eine Verletzung von Bundesrecht könne nicht somit vorliegen.

Im Umkehrschluss würde sein Argument bedeuten, dass eine Anklage nach einzelstaatlichem Betrugs- oder Unterschlagungsrecht denkbar, doch wegen des Double Jeopardy-Verbots nicht mehr zulässig wäre: Ne bis in idem.

Mit seinen Hassreden auf den Bund wollte der Verteidiger die Geschworenen der Jury gegen den Bund einnehmen. Sein Ziel: Jury Nullification, ein Urteil, das die Rechtslage ignoriert, indem die Jury dem Bund den Strafanspruch abspricht.

Die Hoffnung auf die Jury bleibt in den Vereinigten Staaten unerschütterlich, selbst wenn Besucher der USA sie als Symbol für ein verkorkstes Rechtssystem kritisieren. Manchmal wird die Hoffnung absurd überstrapaziert. Wie in diesem Fall lassen die Gerichte jedoch nicht so mit sich umspringen.[Federalism, Nullification, US-Recht ]


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Ein Tag wie Weihnachten  

.   Thanksgiving ist ein bedeutenderes Familienfest als Weihnachten. Kanzleien sind daher landesweit geschlossen. Die Thanksgiving-Woche kam nicht immer einer europäischen Weihnachtswoche gleich. In diesem Jahr versuchen nur noch die Händler, aus ihrem Superfreitag das Beste zu machen. Weite Bereich der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft haben sich abgemeldet. Anwälte erreicht man, wenn überhaupt, nur nach Vereinbarung über ihre Direct Dial- oder Cellular-Verbindungen oder die gute alte EMail. Nicht alle hängen rund um die Uhr vor den Truthahntöpfen und Football-Glotzen. [US-Kanzlei, US-Anwalt]


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

FCPA und Sarbanes-Oxley  

.   Bestechungsbehauptungen und Verletzungen des Foreign Corrupt Practices Act ruinieren nicht nur den Ruf betroffener Personen. Sie können auch den Unternehmenswert beinträchtigen und die beabsichtigte Verschmelzung von Unternehmen vereiteln. Aktionärsklagen wegen Meldungen von FCPA-Untersuchungen können die Folge sein, die den Aktienwert weiter schmälern.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied am 27. November 2008 einen solchen Fall, der die Abweisung der Aktion&arsklage im Rahmen der Übernahme von InVision Technologies durch General Electric bestätigt: Glazier Capital Management, LP et al. v. Sergio Magistri et al., Az. 06-16899.

Dieser FCPA-Fall bestätigt die Auffassung, dass schon beim geringsten Verdacht auf Korruptionsvorgänge - und gleichermaßen bei Zeichen von Exportkontrollverletzungen - eine gründliche Untersuchung angezeigt ist, die möglicherweise in eine Selbstanzeige, voluntary Disclosure, einmündet.

Die Entscheidung über die Meldung der Vergänge bei der Finanzaufsicht und in der nach dem Sarbanes-Oxley Act erforderlichen Bestätigung sollte getrennt und unabhängig davon erfolgen und nicht von den Abwägungen über die Behandlng der Korruptions- oder Exportkontrollvorwürfe beeinflusst werden, obwohl sich beide Prüfungsgremien der Auswirkungen auf das andere Prüfungs- und Meldeverfahren bewusst sein müssen.


Donnerstag, den 27. Nov. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.