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Donnerstag, den 08. Mai 2008

Rache in der Probezeit: Flötepiepen!  

.   Der in der Probezeit entlassene Angestellte und seine Frau verklagen das karibische Hotel, weil die Kündigung eine Vergeltung für seine Aufdeckung gesetzeswidriger Probleme darstelle und gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoße. Als Whistle Blower stehe er unter besonderem Schutz.

Die Rechtsfragen beurteilt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA nach dem Recht von Puerto Rico. Bundesrechtliche Ansprüche sieht es nicht. Für eine Vergeltungsaktion findet es in Sachen Christian Lupu et al. v. Wyndham El Conquistador Resport & Golden Door Spa et al., Az. 07-1659, keine Beweise.

Ein Missbrauch der Probezeitregelung unter Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz liegt auch nicht vor, erklärt der United States Court of Appeals am 30. April 2008 ausführlich. Für Juristen, die das einzelstaatliche Arbeitsrecht der USA beschnuppern wollen, ist die Urteilsbegründung lesenswert. [Arbeitsrecht USA, Kuendigung USA, Probezeit USA, Puerto Rico]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.