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Mittwoch, den 05. März 2008

Qual der Wahl vorm LLM  

.   Der erste Ex-Praktikant der LLM-Saison 2008 hat die Zulassungen zum US-Studium erhalten: Berkeley und Columbia. Er meint, die Ausbildung in Washington hätte dazu beigetragen, und nun hat er die Qual der Wahl. Zudem fehlen noch Antworten anderer Unis. Was tun mit den befristeten Zusagen?

Wer nicht den Ausbilder fragen kann, sollte sich den pünktlich zur LLM-Zulassungssaison eingetroffenen Studienführer USA-Masterstudium für Juristen (LLM, MCL, MCJ) besorgen. Die Deutsche-Amerikanische Juristen-Vereinigung hat ihn soeben in der dritten Auflage herausgebracht.

Wer ihn schnell bestellt und nicht Online erwirbt, erhält die druckfrischen gebundenen Antworten auf zahlreiche Fragen vielleicht noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Uni-Fristen. Zudem kann man erwägen, die ersten Zulassungen anzunehmen, notfalls mit der etwas höheren Reservierungsgebühr, die eine Verlängerung der Frist zur endgültigen Immatrikulation an der Law School ermöglicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.