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Donnerstag, den 15. Mai 2008

US-Recht auf Deutsch im Blogformat

 
.   Knapp 2500 Darstellungen zum US-Recht in heute fünf Jahren Blogtechnik - mehr, doch auch anders als die Druck- und Gopher-Fassungen des German American Law Journal Anfang der neunziger Jahre.

Die Web-Version wird noch eifrig gelesen, ebenso das Smartphone-Format.

Die XText-Hyperlink-Version auf 5-Zoll-Floppies schwirrt noch irgendwo herum und kann die Flash-Version als Erbin ansehen. Die Gopher-Version ist verloren und hat nicht einmal die Öffnung des Internets für jedermann erlebt.



Phishing durch eBay

 
.   Die Klageschrift von craigslist umfasst 26 Seiten, wirft eBay Phishing und andere unlaubte Handlungen vor, beantragt Schadensersatz und Strafschadensersatz und kann hier heruntergeladen werden. Die Klage vom 13. Mai 2008 befindet sich vor dem einzelstaatlichen Gericht in San Francisco, Kalifornien mit dem Aktenzeichen CGC-38-475276. Der erste Termin wurde für den 10. Oktober 2008 anberaumt.



Beim Ministerialjuristen

 
.   Wie ordnet man im Vermerk eigentlich eine Unterhaltung mit einem Ministerialjuristen ein? Kein Termin, kein Verfahren, doch ein aktuelles Thema, ein konkreter Sachverhalt und eine höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfrage.

Man tauscht Ansichten aus und stellt Übereinstimmung fest. Oder ein anderes Mal keine. Natürlich unverbindlich. Jedenfalls hat der Gedankenaustausch samt Folgerungen einen gewissen Wert. Einen erheblichen für die Mandanten.

Wie erscheint er also im Aktenvermerk? Heute: Mit dem Hinweis nichtamtlich und einer erklärenden Fußnote. [Aktenvermerk]








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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