• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 10. Mai 2008

Chief Judge tritt ab  

.   Chief Judge Rufus King III, wie sein berühmter Vater Rufus King Jr. ehemals Partner des Verfassers, gibt nach acht Jahren Amtszeit mit 66 Jahren den Vorsitz im Superior Court der Hauptstadt Washington ab. Soweit das Auge schaut, wird nur positiv über King berichtet. Für höchste ethische Ansprüche an sich und seine Mitarbeiter bekannt, machte er sich mit umfassenden Reformen und der Einführung technischer Innovationen am Gericht landesweit einen Namen.


Samstag, den 10. Mai 2008

Häftling vertrocknet - Punitive Damages  

.   Mit Medikamenten und Hitze ließ ein Gefängnisarzt einen Häftling ausdürsten, bis er starb. Die Klage des Nachlasses führt zu Schadensersatz und Strafschadensersatz. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks erörtert in seiner Begründung die verschiedenen Arten des Schadensersatzes sowie die Verfassungsschranken der USA für die Bemessung von punitive Damages in Sachen Antoinette Gibson v. David Moskowitz, Az. 07-1074, am 29. April 2008. [Strafschadensersatz, Schadensersatz, punitive Damages, Verfassungsschranken]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.