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Donnerstag, den 14. Febr. 2008

Produkthaftung, Hyänen, Honorar  

.   Kläger $3,7 Mio. - Anwälte $6,8 Mio: Das Gericht spielte im Produkthaftungsfall mit, doch das Bundesberufungsgericht macht ihm einen Strich durch die Rechnung. Allerdings beschränkt es sich auf die Verteilung des Honorars unter den zahlreichen Sammelklagevertretern. Die Parteien des Ursprungsfalls werden nicht besser gestellt, weil der Streit nur unter den Klägeranwälten ausgebrochen ist und das Unternehmen vermutlich erleichtert ist, die Hyänen abgeschüttelt zu haben, die sich nun um die Brocken streiten.

Die Berufung endet mit der Aufhebung des Honorarverteilungsplans, den das Untergericht in geschlossener Sitzung ohne Beteiligung aller Anwälte und ohne begründende Berechnungen abgesegnet hatte. Nur fünf Alphatiere von insgesamt 79 Klägeranwälten waren in die Beuteverteilung einbezogen. Ohne das Wissen der anderen beschnitt das Gericht ihre Rechte und verlangte absolutes Schweigen. Mit diesem Vorgehen provozierte das Untergericht einen Vertrauensverlust in die Justiz.

Zudem verstieß es gegen das Bundesprozessrecht der Federal Rules of Civil Procedure, führte der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit in einer zweiundzwanzigseitigen Begründung aus. Er schreibt dem Bundesgericht im Fall In re: High Sulfur Content Gasoline Products Liability Litigation, Az. 07-30384, am 4. Februar 2008 ein öffentliches Verfahren vor, das zu einer nachvollziehbaren und der Öffentlichkeit zugängigen Berechnung und Verteilung der von der ursprünglich Beklagten gezahlten Summe führt. [Sammelklage, produkthaftung, Anwaltshonorar, Honorarstreit]


Donnerstag, den 14. Febr. 2008

Gericht beurteilt Schiedsklausel  

.   Wenn die Schiedsklausel nicht klärt, wer ihre Wirksamkeit beurteilen darf, ist das ordentliche Gericht zuständig, entschied am 13. Februar 2008 das achte Bundesberufungsgericht bei einem Pharmavertriebsvertrag. Dabei geht es lediglich um die Frage, ob überhaupt eine Schiedsvereinbarung gilt.

Seine Entscheidung in Sachen Express Scripts, Inc. v. Aegon Direct Marketing Services, Inc., Az. 07-1971, folgt auf dem Fuße einer Entscheidung des United States Court of Appeals for the Fifth Circuit im Fall Joe Morrison et al. v. Amway Corporation et al., Az. 06-20138, in dem es eine Schiedsklausel als illusorisch und undurchsetzbar beurteilte.

Dort hob das Gericht am 6. Februar 2008 ein Urteil zur Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs auf. Die Schiedsklausel sollte zurückwirken und von der Vertragspartei, die sie kategorisch verlangte, einseitig änderbar sein. [Arbitration, Schiedsklausel, Schiedsvereinbarung, Vertrag]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.