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Donnerstag, den 24. April 2008

Government Procurement  

.   Einen Tag nach der Kritik des Verteidigungsministers an der Air Force, die sich im Irak nicht zum Schutz Amerikas aufraffe, erscheint auf allen Kanälen Werbung der amerikanischen Luftwaffe, die uns ihrer Leistungsfähigkeit versichert.

Die Werbung in Washington kann schon eigentümlich sein. Boeing wirbt für seine Waffensysteme. Ein anderer Hersteller preist seine Software für Datenschutz in Ministerien an. Im Radio wirbt der Hersteller schusssicherer Jacken für Bodentrupppen.

Bei solcher Werbung geht es nicht um Otto Normalverbraucher. Der darf zwar in zahlreichen Staaten ein oder 20 Maschinengewehre kaufen und dem Killer leihen, aber militärischer oder ministerieller Großkunde ist er nicht.

Nein, die Werbung wendet sich an den Kongress, damit er Geld für Einkäufe zur Verfügung stellt, und an die Beamten im Beschaffungswesen. Washington ist das schwarze Loch für Technikanbieter.

Solche Unternehmen haben deshalb stets neben dem Hauptsitz irgendwo im Lande oder auf der Welt eine Niederlassung in Washington, die an die Regierung verkauft. Sie sind die Quellen der merkwürdigen Werbung, die dem Durchschnittsbürger wenig sagt.

Government Procurement - eine bedeutende Einnahmequelle auch für die Medien und Rechtsanwälte in Washington. Im internationalen Rahmen wird es, wie immer, gleich ein wenig komplizierter. Dann kann es auch um die Finanzierung über den Kongress oder internationale Organisationen gehen. Bestechungsregeln nach den FCPA spielen eine bedeutende Rolle. Und nichts geht ohne Genehmigungen des Wirtschaftsministeriums, des Außenministeriums und des Pentagon in den Export - nicht einmal Dokumente über Satelliten an ein ausländisches Schiedstribunal.


Donnerstag, den 24. April 2008

Waffenlieferant der Welt  

.   Die Berufung von Waffenhändlern der USA auf den zweiten Verfassungszusatz führt nicht nur Waffenverbote in den USA, wie in der Hauptstadt Washington, ad absurdum. 12000 Händler an der Grenze zu Mexiko meinen, dass sie AK-47 und andere automatische Gewehre an jedermann verkaufen dürften, auch an mexikanische Drogenhändler.

Wie Washington den Einfuhren von Waffen aus Virginia auf der anderen Seite des Potomac ausgeliefert ist, sieht sich die mexikanische Polizei den Einfuhren aus dem tödlichen Halbkreis von Texas bis Kalifornien ausgesetzt.

Der Supreme Court hat über die Auslegung des Second Amendment im Rahmen des angefochtenen Washingtoner Waffenverbots noch nicht entschieden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.