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Mittwoch, den 06. Febr. 2008

Von Ort zu Ort anderes Recht  

.   Die Unterschiede im amerikanischen Recht illustriert ein Urteil in einem Produkthaftungsfall vom 23. Januar 2008. Eine Haltevorrichtung an Abschleppwagen verletzte ihre Fahrer beim Festzurren von Fahrzeugen. Die erste Instanz wies die Ansprüche ab, obwohl die Gutachterin der Fahrer spezifische Defekte bestätigte und nachwies, dass andere Hersteller in den USA und Europa sicherere Modelle anbieten.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks musste im Fall Gayland Fix et al. v. Cottrell, Inc. et al., Az. 06-3665, das Produkthaftungsrecht nach zwei Rechtsordnungen der amerikanischen Einzelstaaten prüfen, die die verschuldenslose Haftung von Herstellern unterschiedlich regeln.

Die Urteilsbegründung erläutert diese Vorschriften, die Herstellern mit allen Rechtsordnungen vereinbare Sicherheitsvorkehrungen schwer, wenn nicht gar unmöglich machen und mit ein Grund für die Überfrachtung von Waren mit Warnhinweisen sind.

Hier erkannte das Gericht, dass die Sachverständige genug Belege beischaffte, die die Kläger ihre Beweishürde erklimmen lassen. Deshalb ist der Fall vom Untergericht den Geschworenen zur Subsumtion vorzulegen. [Produkthaftung, Product Liability, Rechtsunterschiede, Herstellerhaftung]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.