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Sonntag, den 20. Jan. 2008

Ganz einfach - in Deutschland  

.   Obwohl es kein Melderegister in den USA gibt, gehen viele Europäer davon aus, dass es bestimmt einfach ist, Urkunden über sich, Personal, Verwandte oder Dritte zu beschaffen - und verzichten schockiert, wenn sie die Kostenschätzung erhalten. Schnell kommen $1000 beim Anwalt und $1000 beim Detektiv zusammen, wenn nicht bekannt ist, wo beispielsweise eine Geburt, Trauung oder Scheidung stattfand. Fehlt zudem die Social Security Number, steigt der Aufwand, zunächst bei der Detektei, rasch.

Bis der Anwalt ein Mandat zur Beschaffung von Unterlagen annehmen kann, fallen bereits Kosten an, die nicht in Rechnung gestellt werden. Eine Stunde Korrespondenz zur Ermittlung des ganz einfachen Sachverhalts. Der ist meist nur aus deutscher Sicht einfach, weil es in Deutschland geordnete Meldeämter und gut geschulte Beamten gibt, die nicht am Tag vorher an der Tankstelle arbeiteten.

Dann die Kosten des Conflicts Check, der eine Abfrage in zwei oder mehr Datenbanken sowie zwei Minuten von jedem Anwalt der Kanzlei und die gründliche Auswertung der Antworten erfordert. Schließlich folgt die möglichst genau eingegrenzte Kostenschätzung und der auf den Auftrag abgestimmte Mandatsvertrag mit für den Mandanten massgeschneiderter Erläuterung. Die Kosten der Anfrage können über denen des Auftragswerts liegen.

Einfacher ist es, wenn die Anfrage Urkunden von Patent- und Markenamt oder anderen Bundesbehörden betrifft statt Personenstandsurkunden von Menschen, die von Ort zu Ort und in den USA damit von Rechtskreis zu Rechtskreis ziehen. Bei der Beschaffung von Urkunden bei Bundesstellen ist das Verfahren vorhersehbarer und die Kostenschätzung damit meist verlässlicher, ähnlich wie bei Grundbuchauszügen - obwohl diese angesichts des Deed-Systems und eines nicht überall vorhandenen öffentlichen Katastersystems auch schwerer zu finden sind als in Deutschland. [Urkunde] [Grundbuch] [US-Recht]


Sonntag, den 20. Jan. 2008

Legal Assistant: Komplex  

.   Die duale Ausbildung verleiht Deutschland einen enormen Standortvorsprung. Ob das bei den Legal Assistants auch so sein wird? Aus Amerika, wo Legal Assistant nur Assistent des Anwalts bedeutet, kann man wohl für das geplante Ausbildungsprogramm nichts lernen.

Jede Kanzlei, jeder Anwalt wählt Legal Assistants nach eigenen Vorstellungen und bildet sie auf eigene Weise und in eigene Richtungen aus - flexibel ganz nach Bedarf und Fähigkeiten des Ausbilders und der Angestellten.

Top-Absolventen von Top-Unis, die das Jurastudium ins Auge fassen und einerseits hautnah die Arbeit der Attorneys miterleben, andererseits einen Lernvorsprung vor zukünftigen Kommilitonen erwerben wollen, stellen ein Bild der Legal Assistants dar.
Sie lernen Recherche, den Umgang mit Ministerien, Botschaften und Mandanten, die Koordinierung komplexer Arbeitsvorgänge oder Gerichtsverfahren und auch Time and Billing.

In anderen Kanzleien werden Textverarbeiter als Legal Assistants bezeichnet, und mancherorts sind sie eine Art Office Manager mit Zuständigkeiten für Infrastruktur und Personal. Vielleicht wird das verschwommene Bild vom Legal Assistant in der englischsprachigen Welt auf dem Umweg über das deutsche Berufsbild konkretisiert? Und damit zur unerwarteten Endstation einer Kanzleikarriere? Dafür gibt es doch den Ausbildungsweg zum Paralegal. [Legal Assistant]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.