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Sonntag, den 03. Febr. 2008

Religion und Politik im Vergleich  

DK - Washinton.   Am 31. Januar 2008 lud die Friedrich Ebert Stiftung in Washington zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Religious Groups in Political Life - A Transatlantic Dialogue ein. Redner waren der Vize-Präsident vom Ethics and Public Policy Center in Washington Michael Cromartie, der Professor von der George Mason School of Public Policy in Arlington, Virginia, Mark J. Rozell, und der Coordinator for German-American Cooperation Karsten D. Voigt. Die Leiterin der Friedrich Ebert Foundation in Washington Almut Wieland-Karimi moderierte.

Diskutiert wurde vor allem über die rechtlichen und politischen Unterschiede zwischen den USA und Deutschland in Bezug auf das Verhältnis von Religion und Politik. In den USA wurde eine strikte Trennung von Kirche und Staat im ersten Verfassungszusatz, First Amendment, festgeschrieben. In Deutschland besteht mit Artikel 140 Grundgesetz, der auf die Bestimmungen der Artikel 136 bis 141 Weimarer Reichsverfassung verweist, verfassungsrechtlich eine Trennung von Kirche und Staat.

Gleichwohl ist die Ausgestaltung dieses Grundsatzes in den beiden Staaten in Recht und Politik eine völlig andere. Um nur einige Beispiele zu nennen: Einerseits darf es in den USA keinen staatlichen Religionsunterricht - wie in Deutschland - geben. Auch besteht mit Weihnachten lediglich ein religiöser Feiertag in den USA, während davon in Deutschland durch das Ladenschlussgesetz eine ganze Reihe existieren. Auf der anderen Seite spielt die Religion in der US-Politik - ganz im Gegensatz zu Deutschland - eine erhebliche Rolle, wie die derzeit stattfindenden Vorwahlen zeigen. So ist es für viele Amerikaner undenkbar, einen Präsidenten zu wählen, der nicht an Gott glaubt.

Diese unterschiedlichen Verständnisse von Politik und Religion können oft zu Missverständissen über das andere System führen. Veranstaltungen wie diese helfen, die Unterschiede herauszustreichen und die Gemeinsamkeiten zu entdecken, die sich auch in Legislative, Judikative und Exekutive widerspiegeln.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.