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Samstag, den 26. April 2008

Merger-Klausel mit Vorbehalt

 
.   Eine Vertragsklausel namens Merger, Entire Agreement oder Integration findet sich in den meisten amerikanischen Verträgen. Mit ihr wird die Geltendmachung von Ansprüchen unterbunden, die sich aus sonstigen Dokumenten oder vorvertraglichen Erklärungen ableiten. Wirken diese Klauseln?

Im Streit zwischen Tankstellen und Ölgesellschaften Mac's Shell Service, Inc. et al. v. Shell Oil Products Co. LLC et al., Az. 05-2771, stellte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks auf das einzelstaatliche Vertragsrecht der USA ab. Im Recht von Massachusetts ist die Integration Clause nicht das letzte Wort, sondern lediglich ein Indiz.

Normalerweise sind die Geschworenen im Zivilprozess für die Beweiswürdigung und die Subsumtion verantwortlich, während der Richter Rechtsfragen klärt. Die Beurteilung dieser Klausel wird jedoch ausnahmsweise dem Richter als Tatsachenfrage überlassen, erklärt die Berufungsbegründung am 18. April 2008.

Das Urteil erörtert zudem bedeutsame Fragen zum Franchise-Recht nach einzelstaatlichem Vertragsrecht sowie dem bundesrechtlichen Petroleum Marketing Practices Act, PMPA, 15 USC §2801, das Franchisenehmer schützt.[Merger Clause, Integration Clause, Entire Agreement, Vertragsklausel]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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