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Dienstag, den 03. Juni 2008

Lebensversicherung weg, Tank voll  

.   Wenn die Benzinpreise in undenkbare Regionen steigen, schnallt sogar das verwöhnte Amerika den Gürtel enger. Wer kann sich noch die Autofahrt zur Arbeit leisten, wer den Acker bestellen? Ohne Rücklagen wird alles verscherbelt, um den Tank mit Gas zu befüllen.

Immer jünger werden daher die Anbieter von Lebensversicherungspolicen. Die Verträge bieten einen geringen Rückkaufwert von der ausstellenden Versicherung, doch auf dem Zweitmarkt mit seinem auktionsähnlichen System kann mancher mehr herausschlagen. Mittlerweile melden sich in Amerika sogar Erwerber mit EMails von chinesischen Anschriften.

Ob die ausländischen Erwerber den amerikanischen Exportschlager Life Settlement richtig verstehen? Der Versicherungsmarkt ist strikt reguliert, weniger vom Bund, sondern primär von den Einzelstaaten. Mal eben eine Police kaufen und die Prämien weiterzahlen, bis die versicherte Person stirbt - so einfach ist das nicht.

Trusts sind einzurichten, Maklerkommissionen zu vorauszuzahlen. Die Übertragung erfolgt fast so kompliziert wie im Immobiliengeschäft. Lebenserwartungsgutachten und Prämienzahlungsverträge sind zu besorgen und vielerlei mehr, bis die Teilnahme am Zweitmarkt funktioniert. Allein die rechtlichen Abwicklungskosten können den potenziellen Gewinn erheblich schmälern, und Verwaltungskosten der Anlagen sind langfristig einzukalkulieren.

Besonders bedenklich sind Angebote per EMail von nichtinstitutionellen Investoren. Welcher Policeneigner würde sein Leben freiwillig einem Dritten in die Hand geben, wenn er nicht durch einen institutionellen Rahmen mit ausgeprägtem Datenschutz davor bewahrt wird, dass ein ungeduldiger Investor das Auszahlungsereignis vorverlegt?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.