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Sonntag, den 13. Juli 2008

ITunes-Vertrag nichtig?

 
.   Ist Apples ITunes-Vertrag nichtig, weil er mit dem Urheberrechtsgesetz kollidiert? Bundesrecht bricht nicht immer Landesrecht in den USA, doch beim Copyright bricht die Verfassung dem Bund eine Lanze. Anlass gibt die Nutzereinschränkung des Fair Use im ITunes-Vertrag: Apple gewährt nach kalifornischem Vertragsrecht weniger als das Bundesrecht nach dem Copyright Act.

Oder handelt es sich hier nicht um einen Fall der Pre-emption, weil die Kunden nicht mit den Inhabern der Urheberrechte kontrahieren? In IP Law & Business, Juli 2008, S. 27, geht Prof. F. Scott Kieff dieser Frage nach, ohne sie beantworten zu können.

Er vermutet, dass Apple und die Lizenzgeber absichtlich die direkte Lizenz vermeiden. Seine Analyse Should the Music Stop for ITunes ist online nur mit einer Anmeldung zugängig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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