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Montag, den 17. Nov. 2008

Einschwörung: Drei Gewalten  


Inaugural Ticket 1985
 Inaugural Ticket
.   Zur Einschwörung eines Präsidenten treffen die drei Gewalten aufeinander. Im Kongressgebäude wird bald Senator Obama der Amtseid vom Obersten Richter des Obersten Bundes­gerichts der Vereinigten Staaten abgenommen. Exekutive, Legislative und Judikative versammeln sich.

Der Bürger bemüht sich auch um die Teilnahme. Das ist schwer. Eintritts­karten sind für den Zutritt zu Tribünen beim Kapitol, Weißen Haus und der Pracht­straße zwischen beiden Gebäuden erfor­derlich.

Die Karten sind dünn gesät. Fahrten nach Washington werden als Gruppen­fahrten mit Bussen angeboten. Viele Amerikaner fliegen und fahren auf eigene Faust zur Amtsein­führung in die Hauptstadt der USA.

Ob alle an der Inauguration so teilnehmen können, dass sie auch den neuen Präsi­denten sehen können, steht in den Sternen. Die Senatoren und Represen­tatives als Hüter der Eintritts­karten sind vom Ansturm auf die Inauguration über­wältigt.

Astro­nomische Preise von $20.000 werden für die Tickets genannt, obwohl noch gar keine ausgegeben wurden. Nur Hotelpreise sind bereits bekannt. Sie beginnen bei $700 pro Tag mit einem Minimum von drei Über­nachtungen. Für Washingtoner schon Routine.

Die Verteilung der Aufgaben zur Vorbereitung der neuen Regierung und den tausenden zu besetzenden Ämtern in Ministerien und Obersten Bundesbehörden ist spannender. [US-Recht, Amtseinfuehrung, Einschwoerung, Gewaltenteilung]


Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 065172.U - US v. Taft
  2. 075029.U - US v. Sherman
  3. 077223A.U - US v. Terrell
  4. 081079.U - Rogers v. HUD
  5. 081155.U - Abayneh v. Mukasey
  6. 084306.U - US v. Brunson
  7. 084465.U - US v. Fuller
  8. 086410.U - US v. Smith
  9. 086812.U - US v. Morrison
  10. 086846.U - US v. Jupiter
  11. 086876.U - Rhyne v. Warden
  12. 087049.U - US v. Law
  13. 087067.U - US v. Hicks
  14. 087074.U - US v. Banks
  15. 087083.U - US v. Hayes
  16. 087191.U - US v. Ramirez
  17. 087495.U - US v. Perry
  18. 087598.U - Lorenz v. Davis
  19. 087692.U - US v. Hamilton


Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Rot ist Rot  

.   Bei grün wird gebremst, bei rot Gas gegeben. Für Verkehrsrechtler muss Washington eine Qual sein. Zum Glück gibt es solche Juristen in der Hauptstadt der USA nicht.

Wo die Verkehrsregeln alle paar Meilen anders lauten, und Einheitliches nahezu unbekannt ist, kann sich auch kein Verkehrsrechtsverständnis bilden. Über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht würde man hier nur lachen. An jeder Staats-, Kreis- und Dorfgrenze gibt es andere Vorstellungen vom Recht und den Fahrgepflogenheiten. Da wundert es auch nicht, wenn man an der roten Ampel steht und öfter von hinten angefahren wird.

Wird der Unfall vom Beamten des Uniformed Secret Service aufgenommen, erhält die Schuldige auch keinen Strafzettel. Da jede Partei die eigenen Kosten der Rechtsverfolgung trägt, ist auch verständlich, dass kaum jemand beim Unfall einen Rechtsanwalt konsultiert. Der US-Anwalt wiederum kann mit dem Hinweis auf diesen Umstand der Verkehrsunfallabwicklung aus dem Wege gehen. [Verkehrsrecht, Strafzettel, US-Recht, US-Anwalt, Fachanwalt]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.