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Freitag, den 04. April 2008

Scharfrichter der Stadt  

.   Stadtanwalt Mann sah sich in der Zeitung als politischer Scharfrichter der Stadtverwaltung bezeichnet und erhob Klage wegen Verleumdung. Die Zivilgeschworenen der Jury gaben ihm Recht, Schadensersatz und Strafschadensersatz. Das Berufungsgericht ging wie der Supreme Court, der im Staat New York die erste Instanz darstellt, über die Einrede der Pressefreiheit hinweg.

Erst das Obergericht prüft die Verfassungseinrede des First Amendment. Mit einer kurzen und gut nachvollziehbaren Begründung vom 26. März 2008 hob es das Urteil in Sachen Monroe Yale Mann v. Bernard Abel et al., Az. 24, auf. Eine Meinung eignet sich nicht zur Diffamierung. [Verleumdung, Redefreiheit]








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.