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Freitag, den 18. Juli 2008

Sudan ohne Terror-Einrede  

.   Staaten genießen Immunität. Klagen gegen sie sind nicht zulässig, wenn keine Ausnahme greift. Die Grundsätze und Ausnahmen sind im Foreign Sovereign Immunities Act niedergelegt. Eine stetig erweiterte Ausnahme erfasst Staaten, die Terror stützen.

Vor diesem Hintergrund erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in einer ausführlichen Begründung in Sachen James Owens et al. v. Repubic of the Sudan et al., Az. 06-5079 am 11. Juli 2008, wieso eine Klage gegen den Sudan wegen behaupteter Mitwirkung bei Angriffen auf US-Botschaften in Afrika nach 28 USC §1605 (a)(7) nicht durch die Immunitätseinrede blockiert wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.