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Samstag, den 22. März 2025

Financial Crimes: Ja, bitte!

 
.   Jahrzehntelang hatten die USA das Ausland zur Transparenz in Politik und Finanzen angetrieben und sich als gutes Vorbild ausgegeben. Letzteres stimmte teilweise, beispielsweise bei Wahlkampfspenden und Korruptionsverboten. Diese wurden aber teilweise radikal aufgehoben.

Bei der Wirtschaftstransparenz hinkten die USA dem Rest der Welt hinterher. Handelsregister werden einzelstaatlich betrieben, und viele ermöglichen die vollkommene Anonymität der Unternehmensinhaber und selbst der Verwaltung. Im Jahre 2024 sollte das anders werden, als die Biden-Administration im Financial Crimes Enforcement Network das strafbewehrte BOIR-System ins Leben rief. Es sollte auf landesweiter Grundlage Unternehmen verpflichten, dem FinCEN die wahren Inhaber ohne großen Aufwand zu melden.

trump hat am 21. März 2025 mit dem Beneficial Ownership Information Reporting Requirement Revision and Deadline-Erlass diese Verpflichtung ausgehebelt. Amerikaner brauchen nichts zu melden. Ausländer müssen Inhaber melden, wenn eine ausländisch registrierte Firma in den USA niedergelassen und registriert ist, aber nicht, wenn diese Firma eine Tochter in den USA gründet.

Eigentlich animiert diese Regel Amerikaner, in Steueroasen oder Ländern mit laxer Korruptionskontrolle Firmen zu gründen, die ihnen Anonymität sichert, über die sie US-Tochtergesellschaften einrichten können.

Das sagte das FinCEN-Amt allerdings nicht, als es den Erlass vorstellte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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