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Dienstag, den 18. März 2025

AI-Werk nicht urheberrechtsfähig

 
.   Die Revisionsentscheidung vom 18. März 2025 im Fall Thaler v. Perlmutter bestätigt die Auffassung des der Library of Congress angegliederten Copyright Office, dass das Urheberrechtsgesetz die Eintragung eines Urheberrechts für von Rechnern mithilfe künstlicher Intelligenz geschaffener Werke verbiete.

Somit darf der klagende Computerwissenschaftler sein vom Computer geschaffenes Kunstwerk, selbst wenn er die zugrundeliegenden Befehle eingab, weder anmelden noch gerichtlich gegen Copyright-Verletzungen schützen.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks stimmte dem Amt zu, dass das Gesetz nur von Menschen geschaffene Werke schützen soll. Autoren könnten nur Menschen sein, die ihrerseits Hilfsmittel einsetzen dürfen, um ein Werk zu schaffen, vom Pinsel bis zur Kamera.

Kein Werkzeug könne selbst Autor im Sinne des Gesetzes sein. Das gelte auch, wenn Wörterbücher den Begriff Autor anders definierten, wie "beispielsweise one that originates or creates something," erklärte das einflussreiche Gericht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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