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Freitag, den 02. Mai 2025

Chiffrierte Weitergabe persönlicher Daten

 
.   Im Revisionsentscheid Solomon v. Flipps Media Inc. vom 1. Mai 2025 vermittelt das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City eine wertvolle Übersicht über den Stand der Meinungen zur Feststellung persönlich identifizierbar Daten, die der Kongress in den Video Privacy Protection Act, 18 USC §2710, aufgenommen hatte.

Das Gesetz schützt Kunden von Videotheken vor der Weitergabe dieser Daten, doch es definitiert die kritischen personally identifiable information nicht. Obwohl es zur Zeit analoger Videotheken verfasst wurde, wird das Gesetz als auch auf digitale Systeme wie Internetvideoangebote anwendbar erachtet.

Zwei Meinungen sind über die Identifizierbarkeit in den USA verbreitet. Eine Ansicht vertritt, dass die Daten aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers identifizierbar sein müssen. Diese Ansicht würde chiffrierte Daten oder solche Daten ausschließen, die nur in Verbindung mit anderen, beispielsweise bei einem Datensammelspezialisten vorhandenen Daten die Identifikation einer Person erlauben. Die Gegenmeinung schützt den Kunden auch, wenn technisch besonders versierte Personen vorhersehbar die Daten zur Identifizierung einer Person nutzen können.

Das Gericht schließt sich der ersten Meinung in diesem Fall an, bei dem eine Internetvideothek mittels der Facebook-Pixeltechnik verschlüsselt Kunden- und Nutzungsdaten an Facebook weiterleitete, die Facebook über Cookies zur Möglichkeit der Identifizierung einer konkreten Person führen kann. Es argumentiert, dass der Gesetzgeber das Gesetz aktualisieren kann, um den Meinungsstreit aufzulösen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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