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Mittwoch, den 11. Juni 2025

Gericht lässt Zollzuständigkeit offen

 
.   Darf der Präsident ohne die Mitwirkung des Kongresses umfassende Änderungen des Zollrechts vornehmen? Er versuchte es am von ihm gepragten Liberation Day, und das Spezialgericht United States Court of International Trade verneinte die Frage am 28. Mai 2025, nachdem ein Importeur die Zollzuständigkeit trumps rügte. Die Verfassung weist die Zuständigkeit dem Gesetzgeber zu.

Die Exekutive rief die Revision beim Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk gegenüber vom Weißen Haus an, welches zuerst diese Entscheidung vorläufig aussetzte. Am 10. Juni 2025 entschied es im Fall V.O.S. Selections, Inc. v. Trump, dass das Hauptsacheverfahren eröffnet wird. Dieses macht es zur Eilsache, sodass es einen mündlicher Termin für den 31. Juli 2025 bestimmt. Der Beschluss behält sich ausdrücklich eine inhaltliche Meinung über die Rechtmäßigkeit der Zollmaßnahmen vor.

Zur außenhandelsrechtlichen Einführung und Vorstellung dieser Sondergerichte siehe vom Verfasser: Kochinke m. Leigh, Der Trade Agreements Act 1979 in den USA, Recht der Internationalen Wirtschaft 1980, 405; und Kochinke m. Horlick: Die Behörde des Handelsbeauftragten der USA, Recht der Internationalen Wirtschaft 1981, 458.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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