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Montag, den 17. Febr. 2014

Versäumnisurteil aufgehoben  

.   Auch ein amerikanisches Versäumnisurteil kann aufgehoben werden. Der Antrag auf Wiedereinsetzung liegt im Ermessen des Gerichts, das das Bundesgericht für Kansas am 14. Februar 2014 im Fall Meissner v. BF Labs Inc. beschreibt und anwendet. Es stellt fest, dass die Beklagte sich einen Tag nach Entdeckung der versehentlich vom zustellungsbevollmächtigten Registered Agent falsch weitergeleiteten Klage um den Antrag bemühte, die Klägerin durch den Verzug nicht ungebührlich beschwert ist und die Beklagte ausreichend dargelegt hat, dass sie mit guten Argumenten aufwarten kann. Daher trifft der United States District Court for the District of Kansas in Topeka die Entscheidung zugunsten der Beklagten und räumt ihr zehn Tage für eine Klageerwiderung ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.