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Dienstag, den 05. Mai 2015

Mord bei Burger King: Auslieferung folgt  

.   Die Auslieferung eines Amerikaners darf ver­wehrt werden, wenn die Tat in den USA ver­jährt wäre, und muss es, argu­mentier­te der mord­bezich­tigte Sohn eines im Ausland statio­nierten Sol­daten, der zudem im Fall Patterson v. Wagner behaup­tete, dass das Truppen­statut die Aus­liefe­rung eines in die USA Heim­gekehr­ten verbiete, der bereits wegen einer mit dem Mord verbun­denen Tat, nämlich der Beweis­ver­nichtung, im auslie­ferungs­ersuchen­den Staat verur­teilt wurde.

Der Mord im koreanischen Burger King im Jahre 1997 wurde dem mittler­weile nicht mehr minder­jährigen Sohn erst 2009 ange­lastet, und der Aus­liefe­rungs­antrag führte 2011 zu seiner Verhaf­tung. Der Sohn wehrte sich mit den genann­ten Argu­menten nach dem Aus­liefe­rungsab­kommen zwischen den USA und Süd­korea sowie dem SOFA-Truppen­statut.

In San Francisco entschied das Bundesberu­fungsge­richt des neun­ten Bezirks der USA am 4. Mai 2015, dass die Aus­liefe­rung nach einer Verjäh­rung ins Ermessen des Außen­ministe­riums falle; die Justiz habe darauf keinen Einfluss. Das Truppen­statut sei auf das Kind eines Sol­daten anwend­bar, und es verbiete die doppelte Straf­verfol­gung nach dem double Jeopardy-Grund­satz. Das Statut gewähre zwar Indi­vidual­rechte, doch seien diese nicht gericht­lich, sondern lediglich diplo­matisch durchgesetzbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.