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Sonntag, den 06. Dez. 2015

$5,000 an Kläger, $5 Mio. an Anwälte: Datenschutz  

.   Im Datenschutzsammelklageprozess Berry v. LexisNexis Risk and Information Analytics Group Inc. wurden am 4. Dezember 2015 der Schadensersatz von $5,000 für die benannten Kläger sowie ein Anwalts­honorar von $5,333 Mio. in der Revision bestätigt. Die 43-seitige Begründung ist lesens­wert, weil sie das Spannungsfeld zwischen staat­licher Datenschutz­regulierung und Gesetz - und zudem dem Sammelklage­interessierten das Verfahren und die Kosten­regelungen - aufzeigt.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärte den Sachverhalt, die behaupteten Rechtsverletzungen und die Rechtsfolgen. Die Beklagte bietet Daten über Schuldner an. Ihre Datenbank erfasst 200 Mio. Personen. Ihre Kunden suchen nach Kreditwürdigkeits­informationen sowie nach Orten, an denen Schuldner und ihr Vermögen zu finden sind. Das Bundes­verbraucherschutzamt, Federal Trade Commission, in Washington, DC, hatte der Beklagten schriftlich bestätigt, dass ihr Datenangebot nicht unter das Kredit­datenschutzgesetz, den Fair Credit Reporting Act in 15 USC §1681, falle. Die Kläger behaupteten letztlich das Gegenteil sowie eine Verletzung ihrer Rechte, die einen zumindest pauschalen Schadensersatz rechtfertigten.

Im Prozess folgte zähen Verhandlungen ein Vergleich, der das Angebot der Beklagten in zwei unterschiedliche Dienste aufteilte, die mit neuen Daten­schutz­vorkehrungen versehen werden. Auch Schadensersatz für Kläger, die sich den Sammelklage­anwälten schon bei Prozessbeginn anvertraut hatten, und Anwaltskosten regelte der Vergleich. Der hartnäckige Vorstoß einiger Personen führte in diesem Fall zu einer vom Gesetz nicht eindeutig verlangten Schutz­erweiterung, vgl. Röhm, Änderungen des Fair Credit Reporting Act durch den Fair and Accurate Credit Transactions Act 2003, 13 German American Law Journal (April 3, 2004), und einer Einschränkung des zulässigen und mangels eines Meldewesens notwendigen Datenhandels.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.