• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 21. Dez. 2015

Datenschutz-Compliance-Plan in den USA  

.   Julia Blees stellt die Datenschutz-Compliance in den USA mit konkreten Anregungen in ihrem Bericht Datenschutz: Compliance-Management in den USA vom 20. Dezember 2015 nach folgender Einleitung vor:
Risiko- und Compliancebeachtung sind aufgrund der stetigen Entwick­lung der Technik unumgänglich. Was früher hauptsächlich ein Problem in großen, multi-nationalen Unternehmen war, ist heute auch in kleineren Unternehmen relevant …
Im 19. Jahrhundert waren die USA im Datenschutz Vorreiter unter dem Begriff Privacy. Im späten 20. Jahrhundert fielen sie weit zurück. Datenschutz-Compliance ist weit weniger im Bewusstsein von US-Unter­nehmen präsent. Mittlerweile gibt es auch in den Vereinigten Staaten einige Regelungen zu Compliance Angelegenheiten, wobei sich das gesamte Thema dort - im Vergleich zur Europäischen Union, die Regelungen zur Datenschutz Compliance kennt - noch in der Entwicklung befindet. Den Begriff Datenschutz gibt es in den USA nicht im Sinne von Data Protection, sondern eher im Sinne des Schutzes der Privat­sphäre.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.