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Samstag, den 19. Dez. 2015

Deutscher Student! Bewirb Dich!  

.   Endlich gute Nachrichten für deutsche Studenten: Ihre Aussichten für die Zulassung zum Studium in den USA steigen. Eine eigen­tümliche Entwicklung, die nicht nur deutschen Studenten hilft, trägt dazu bei. Rassen-, Nationalitäts- und Herkunftsquoten sollen nicht sein, gehören jedoch zur Realität der Student Admissions. Gegenwärtig liegt der Anteil chinesischer Studenten an amerikanischen Colleges und Universities bei etwa 50 Prozent.

Studenten aus arabischen Ländern und Indien sind beim Rest stark vertreten. Afrikaner, Europäer, Australier und Lateinamerikaner wirken im Vergleich ver­loren. So steigen die Aussichten für Minderheiten, denn die Universitäten stehen auf Diversity. Das bedeutet nicht unbedingt eine akkurate Quote, doch spielt es eine Rolle. Die andere wichtige Rolle spielt Geld.

Welche Gruppe am meisten einspielt, kann auch mehr Plätze gewinnen. Bringt sie viel ein, bleibt oft etwas für Scholarships für Amerikaner und die Minder­heiten übrig. Wer also erwägt, im nächsten Jahr an einer Law School in den USA zu studieren, hat Glück - bedeutend mehr als die Vorgänger - und sollte sich während der gerade laufenden Bewerbungsphase an die Arbeit machen. Ihr Umstand und Aufwand bleibt ihnen nicht erspart.

Die Kandidaten, die ihr gutes Schulenglisch nicht durch englisch klingende Begriffe, die nur Deutsche verstehen, versaut haben, schneiden möglicherweise beim TOEFL-Sprachtest besonders gut ab. Die mit einem gescheiten Blog zu Rechtsfragen oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben sich auch schon einen Vorsprung erarbeitet, denn so etwas zählt in den USA. Wer das nicht getan hat, sollte vorbereitend bei Decisions Today jeden Tag ein obergericht­liches Urteil lesen. Also auf: .edu, law school, admission, application und international students googeln!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.