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Mittwoch, den 04. Nov. 2015

Abmahnung und Löschung: Endstation Lumen  

.   Ein Riesenerfolg und -projekt wurde Chilling Effects, die Sammelstelle der Abmahnungen und Löschbegehren für Internetinhalte. Mit dem Ziel, die Zensur privater und öffentlicher Natur transparent zu machen, sammelten Forscher diese Begehren, die nach 15 Jahren heute aus aller Welt beigesteuert werden.

Viele Zensurbegehren sind peinlich, weil sie falsche Rechtsgrundlagen und inkompetente Rechtsanwälte aufzeigen, die beispielsweise Urheberrecht mit Marken- oder Wettbewerbsrecht verwechseln. Andere richten sich nach Gesetzen, die auf die Empfänger nicht anwendbar sind. Manche zeugen von unreflektierter Wut oder einem Drohreflex.

Der Einfluss der Zensur auf die Welt im Internet wird durch die Abmahnungen deutlich. Nicht nur Medien- und Politikexperten profitieren von der Datenbank. Gerade für Juristen sind die Materialien nützlich. Neben dem Lernen von Fehlern anderer entdeckt man Trends in der rechtlichen Würdigung von sich stets wiederholenden Sachverhalten, der Reaktion der abgemahnten Inhalts­anbieter von Google bis Wikipedia, und der Ausweitung der Zensurbestre­bungen.

Mit einer Erweiterung um neue Funktionen und eine internationale Ausrichtung wird Chilling Effects nun in Lumen umbenannt. Forschungszentren in Turin, New Delhi und Rio de Janeiro stützen das Projekt als regionale Achsen. Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.